Baptistische Gemeinde – Evangelische Freikirche

Wir sind eine baptistische Gemeinde.

Die erste Baptistengemeinde entstand im Jahr 1609 in Amsterdam. Ihr Umfeld war eine Gruppe von englischen Geflüchteten, die die Hoffnung aufgegeben hatten, ihre Vorstellungen von christlicher Gemeinschaft in der Kirche von England umsetzen zu können. Unter diesen Leuten entstand die Idee einer Kirche, in der alle ihren eigenen christlichen Glauben selbst bekennen können. Deshalb sollte eben dieses Bekenntnis die Voraussetzung dafür sein, durch die Taufe Gemeindemitglied zu werden. Daher auch der Name „Baptisten“, er kommt von dem griechischen Wort baptistes, Täufer.

Diese erste baptistische Gemeinde hat sich bald aufgespalten. Ein Teil ging zu den Waterländer Mennoniten (einem Spross der Täuferbewegung des 16. Jahrhunderts), der andere Teil ging zurück nach England. Da sie mit ihrer Verweigerung der Kindertaufe als Störung der politischen Ordnung wahrgenommen und entsprechend verfolgt wurden, flohen sie auch nach Nordamerika und breiteten sich dort aus. In Nordamerika war Roger Williams Mitbegründer der ersten dortigen Baptistengemeinde und 1636 Gründer des späteren US-Staates Rhode Island – dem ersten Staat auf der Welt mit echter Religionsfreiheit.

Auf dem europäischen Kontinent setzt die Geschichte des Baptismus sich erst im Jahr 1834 fort, als Johann Gerhard Oncken in Hamburg (mit Unterstützung von Barnas Sears, einem baptistischen Theologieprofessor aus den USA, der zu Forschungszwecken in Deutschland weilte) die erste kontinentale Baptistengemeinde seit den Anfängen in Amsterdam gründete. Auch in Deutschland waren die Baptist*innen zunächst Verfolgungen ausgesetzt, zumal erst 1848 in Preußen die Religionsfreiheit eingeführt wurde. Im gleichen Jahr veröffentlichte Onckens Mitarbeiter Julius Köbner mit seinem „Manifest des freien Urchristenthums an das deutsche Volk“ eine flammende Verteidigung der Religionsfreiheit. Darin heißt es:

„Aus dem Obigen wird es Jedem klar sein, daß wir dem Prinzipe der Religionsfreiheit huldigen. Wir empfangen diese edle Freiheit nicht erst heute aus der Hand irgend einer Staatsgewalt, wir haben sie seit 15 Jahren als unser unveräußerliches Gut betrachtet, und sie, wenn auch auf Kosten unsrer irdischen Habe und Freiheit, fortwährend genossen. Aber wir behaupten nicht nur unsre religiöse Freiheit, sondern wir fordern sie für jeden Menschen, der den Boden des Vaterlandes bewohnt, wir fordern sie in völlig gleichem Maße für Alle, seien sie Christen, Juden, Muhamedaner oder was sonst.“ (Das Manifest ist hier nachzulesen, das Zitat ist von S. 39.)

Der Glaube eines Menschen ist für alle anderen unverfügbar und kein Mensch kann das Bekenntnis eines anderen Menschen vorwegnehmen oder darüber bestimmen. Aus dieser Freiheit des Glaubens folgt neben der Praxis der Glaubenstaufe und dem Einsatz für Religionsfreiheit auch das Prinzip des Kongregationalismus. Damit gemeint ist die Selbstbestimmung der Ortsgemeinde – „Kongregationalismus“ kommt von lateinisch congregatio bzw. englisch congregation, also der „Versammlung“ der Gemeinde. In einer kongregationalistischen Kirche gibt es keine Instanz, die über eine versammelte Ortsgemeinde hinweg entscheiden kann und die versammelte Ortsgemeinde ist immer fähig, sich selbst zu korrigieren. In dem Bund, in dem unsere Gemeinden zusammengeschlossen sind, regeln wir unsere gemeinsamen Angelegenheiten und Projekte, ohne aber übereinander zu regieren.

Dieser Zusammenschluss heißt „Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden“ (BEFG). Er entstand 1941/42 als Vereinigung der Bünde von Baptistengemeinden und Brüdergemeinden. Das Glaubensbekenntnis des BEFG, die „Rechenschaft vom Glauben“, findet sich hier. Der BEFG ist eine evangelische Freikirche, zusammen beispielsweise mit den Mennoniten (u.a. in der AMG), den Methodisten (in der EmK), den Freien evangelischen Gemeinden (im BFeG) und den Pfingstgemeinden (im BFP). Diese und andere arbeiten zusammen in der Vereinigung evangelischer Freikirchen (VEF).

Freikirchen zeichnen sich erstens aus durch eine größere Distanz zum Staat, im Vergleich etwa zu den Evangelischen Landeskirchen und der Römisch-Katholischen Kirche. Das sieht man besonders deutlich daran, dass Freikirchen keine Kirchensteuern über den Staat einziehen, sondern sich durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder finanzieren. Zweitens sind Freikirchen Freiwilligkeitskirchen: Auch da, wo Kinder getauft werden, werden nur diejenigen Mitglieder, die es persönlich wünschen. 

Benedikt Skorzenski, 31.Januar 2025